Sie haben Fragen, im Therapiezentrum Kö40 bekommen Sie Antworten
Es gibt Fragen, die immer wieder von Patienten gestellt werden. Diese Fragen haben wir hier zusammengefasst und beantwortet (hierbei erheben wir keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit unserer „FAQ-Sammlung“, es sind vielmehr Fragen die uns in unserer täglichen Praxis immer wieder begegnen). Sollte sich Ihre Fragen hier noch nicht beantwortet finden, scheuen Sie sich bitte nicht uns anzusprechen. Wichtige Fragen zu einer angestrebten Physiotherapie oder einer gewünschten Kursteilnahme, beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter: 02331 - 204 124 0
Montag | 08:00 - 20:00 | Uhr |
Dienstag | 08:00 - 20:00 | Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 20:00 | Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 20:00 | Uhr |
Freitag | 08:00 - 18:30 | Uhr |
Samstag (Trainingsfläche) | 08:00 - 13:00 | Uhr |
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne. Wir bieten Ihnen gerne spezielle Beratungstermine an. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen speziellen „Beratungstermin“. Bitte beachten Sie, dass Beratungsleistungen nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Wir erheben eine Pauschale von 25,00 EUR.
Wir haben vor der Tür, auf dem Parkplatz fünf EIGENE Parkplätze gekennzeichnet mit TZ-Kö40. Während Ihrer Therapiezeit können Sie diese, falls frei, nutzen. Ansonsten nutzen Sie die umliegenden Parkmöglichkeiten.
Ab Mai 2023 bieten wir zusätzlich, kostenfreie Parkplätze im Volme Parkhaus (APCOA Parking) an, damit müsst ihr euch über die lästige Parkplatzsuche keine Gedanken mehr machen!
Parkhaus „Volme Galerie“ (1. und 2. Stunde je 1,80 EUR, 3. Stunde 2,00 EUR)
Parkhaus „Körnerstraße“ (1. und 2. 30 Min. 0,50 EUR, weitere Stunde 1,50 EUR)
Parkhaus „Theater Karree“ (je angefangene 60 Min. 2,00 EUR)
Angrenzend zum Grundstück zur Straßenseite befinden sich Behindertenparkplätze.
Allgemein hin wird Prävention mit „Vorbeugung“ gleichgesetzt. Die Fachleute bezeichnen Prävention als Strategien, die entweder spezifische Risikofaktoren für bestimmte Krankheiten vermindern oder mit verursachende Rahmenfaktoren beeinflussen, welche die Anfälligkeiten gegenüber Krankheiten verringern. Aktivitäten zur Reduzierung der Auswirkungen bereits vorhandener Krankheiten sind dabei einbezogen.
Im § 20 SGB V ist der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen verankert, die Gesundheit der Versicherten nachhaltig zu fördern und gleichzeitig zu einer Verminderung der sozial bedingten Ungleichheit von Gesundheitschancen beizutragen. Konkretisiert wird der gesetzliche Auftrag durch den „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes.
Anruf: 02331 - 204 124 0